Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych)

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Ihre gesetzliche Pflicht – professionell erfüllt.

Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) vor, psychische Belastungen systematisch zu beurteilen. Viele Unternehmen wissen nicht, wie – oder scheuen den Aufwand. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe vollständig ab:

  • Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen nach GDA-Standard

  • Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Workshops

  • Auswertung und rechtssichere Dokumentation

  • Ableitung konkreter Maßnahmen

  • Begleitung der Umsetzung und Evaluation

Ergebnis: Sie sind rechtlich abgesichert und wissen genau, wo Handlungsbedarf besteht.

Ihre gesetzliche Pflicht – professionell erfüllt.

Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) vor, psychische Belastungen systematisch zu beurteilen. Viele Unternehmen wissen nicht, wie – oder scheuen den Aufwand. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe vollständig ab:

  • Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen nach GDA-Standard

  • Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Workshops

  • Auswertung und rechtssichere Dokumentation

  • Ableitung konkreter Maßnahmen

  • Begleitung der Umsetzung und Evaluation

Ergebnis: Sie sind rechtlich abgesichert und wissen genau, wo Handlungsbedarf besteht.